1566a. canabŭla (lat.) „eine zur Trockenlegung der Grundstücke bestimmte Abzugsröhre“(Zweifelhaft. Die Bedeutung des südfrz. Wortes paßt zum Lat., aber die Form erklärt sich nur bei Annahme einer Entlehnung aus dem Frz.)
Vgl. 1600.
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