7973. 1. skankja a.
(gal.)
„schenk“
2. skankjo a.
(fränk.)
„schenk“
1.
2.
Der Mangel des Wortes im
Kat. und
Prov. spricht gegen alte Aufnahme durch die Romanen, doch fällt die Wiedergabe von
fränk. -kj- durch
frz. -s- auf, so daß es sich vielleicht um eine Entlehnung aus der
lat. Kanzleisprache handelt.
Diez, 127,
Kluge, SBHeidelberg, 1915, 12, 11
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