Plebs bezeichnet seit dem 4.
Jh. die Landpfarre, später in der
fränk. Periode auch
„Dorf“ überhaupt, wird seit dem 9.
Jh. durch
parochia verdrängt, da der Unterschied zwischen Stadt- und Landpfarre aufgehoben wird Schiaffini, ASlt. 1924, 82. Weder die
Iber. Halbinsel noch Italien südlich von Toskana scheinen das Wort zu kennen, es gehört also vorab der
fränk. Rechtssphäre an.
Jud, Kirchenspr., 25,
Salvioni, RIL., 40, 1153, 4